TOP Ö 9: 1. Änderungssatzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schkopau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Frau Spaller erklärt, dass die Gemeinde verpflichtet ist, ab dem 01.08.2013 das neue Kinderförderungsgesetz umzusetzen, auch wenn bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Richtlinien zur Verfügung stehen.

Ziel der 1. Änderungssatzung ist die Anpassung der gemeindlichen Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schkopau vom 28.08.2006 an die Neufassung des Kinderförderungsgesetzes.

Die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Grundlagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Aus diesem Grund wurden zunächst nur die notwendigsten Änderungen in die 1. Änderungssatzung eingearbeitet. Bis zum Jahresende soll gemeinsam mit der Arbeitsgruppe des Sozialausschusses ein Entwurf für eine neue Satzung erarbeitet werden.

 

Herr Haufe sagt, dass dies nur eine Übergangsregelung bis zum Jahresende darstellen soll.

 

Herr Wanzek erläutert den Änderungsantrag der SPD Fraktion, der im Zusammenhang mit den TOP 9 bis TOP 12 zu sehen ist.

Laut KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt § 3 Abs. 3 Satz 1 umfasst ein ganztägiger Platz Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht ein Förderungs- und Betreuungsangebot bis zu 10 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden. Dies bedeutet, dass ein Angebot von bis 10 Stunden am Tag möglich ist. Für Schulkinder umfasst ein ganztägiger Platz ein Förderungs- und Betreuungsangebot von sechs Stunden je Schultag, daher 30 Stunden wöchentlich. Dies war in der ursprünglichen Fassung der Anlage nicht eindeutig ersichtlich, sondern ein darüber hinaus gehenden Angebot wurde intendiert. Dies würde aber der Finanzierungsregelung des KiFöG nicht mehr unterliegen.

 

Nach § 13 Abs. 1 sind die Kostenbeiträge (Elternbeiträge) stundenweise zu staffeln. Die SPD-Fraktion unterstützt und befürwortet, dass die Verwaltung eine Satzung und Kostenbeitragssatzung in der zweiten Jahreshälfte erarbeiten möchte, welche auf der Basis von Vollkostenkalkulationen ab dem 01.01.2014 für die gesamte Gemeinde Schkopau gelten soll. Daher verzichtet die SPD-Fraktion im Gegensatz zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren Elternbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen nach KiFöG auf eine exaktere Stundenstaffelung, die in § 13 Abs. 1 KiFöG LSA gefordert ist. Dennoch kann unserer Ansicht nach der Bereich Hort jetzt schon für alle Einrichtungen der Gemeinde Schkopau angeglichen werden.

 

Herr Haufe führt aus, dass die Gemeinde bis Jahresende die einfachsten, möglichsten und notwendigsten Regelungen zu treffen hat, da auch immer noch nicht alle gültigen Rechtssprechungen vorliegen. Auch sieht er keine Grundlage für Kalkulationen. Der Vorschlag der SPD-Fraktion würde der Gemeinde ca. 15.000 € Mindereinnahmen bringen. Darum kann dieser Antrag nur abgelehnt werden.

 

Herr Jentzsch schlägt vor, diese Tagesordnungspunkte zu verschieben und im Sozialausschuss zu beraten.

Herr Haufe sagt, dass der Gemeinderat heute die Beschlüsse fassen muss, da ansonsten die Gemeinde ab Inkrafttreten des KiFöG ab 01.08.2013 ohne Rechtsgrundlage ist.

 

Diskussionsbeiträge

  • Welchen Einfluss hat die Stundenstaffelung der Gebühren auf die Personalplanung?
  • 6 verschiedene Betreuungszeiten, wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, ist zuviel,
  • Gesetz hat Ecken und Kanten, Gemeinde muss formal Rechtssicherheit entsprechen, wie die Eltern ihr Wahlrecht wahrnehmen, ist nicht bekannt,
  • Kostenstaffelung muss nach Stunden erfolgen,
  • in Halleschen KiTa-Einrichtungen wird die Betreuungszeit genau notiert, daher muss eine Stundenstaffelung erfolgen,
  • man sollte vom Einheitsmodell der Stundenstaffelung wegkommen und den Eltern ermöglichen, ihre Kinder in einem bestimmten Zeitraum abgeben zu können.

 

Da man sich in weiteren Diskussionen nicht einigen konnte, schlägt Herr Eckl um 19:20 Uhr eine kurze Unterbrechung vor. Er bittet, dass sich die Fraktionen untereinander beraten. Er betont, dass es eigentlich nur zwei Möglichkeiten gibt:

            1. eingereichten Beschlussvorlagen der Verwaltung zu beschließen oder

            2. dem Vorschlag der SPD-Fraktion zuzustimmen.

 

Um 19:30 Uhr wird die Beratung weitergeführt.

 

Herr Haufe erklärt, dass die Fraktionen zu einem Ergebnis, wo die Verwaltung auch zustimmen kann, gekommen sind.

 

Zu TOP 11     

2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kindertagesstätte Wallendorf (Luppe) vom 16.03.2004

- hier werden nur redaktionelle Änderungen bei der Stundenstaffelung vorgenommen,

  es wird das Wort und durch oder ersetzt.

  Die monatlichen Kostenbeiträge bleiben unverändert.

 

Zu TOP 12

1. Änderung der Satzung  über die Erhebung von Gebühren (Elternbeiträge) für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen nach KiFöG

- auch hier wird das Wort bei der Stundenstaffelung und durch oder ersetzt.

  Anschließend verliest Herr Eckl die monatlichen geänderten Kostenbeiträge.

 

Beschluss GR 31 / 311 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2013 die 1. Änderungssatzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schkopau.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

28 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.