Frau Spaller erklärt, dass die Gemeinde
verpflichtet ist, ab dem 01.08.2013 das neue Kinderförderungsgesetz umzusetzen,
auch wenn bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Richtlinien zur Verfügung
stehen.
Ziel
der 1. Änderungssatzung ist die Anpassung der gemeindlichen Satzung zur
Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schkopau vom 28.08.2006 an
die Neufassung des Kinderförderungsgesetzes.
Die
Auswirkungen der neuen gesetzlichen Grundlagen können zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Aus diesem Grund wurden zunächst
nur die notwendigsten Änderungen in die 1. Änderungssatzung eingearbeitet. Bis
zum Jahresende soll gemeinsam mit der Arbeitsgruppe des Sozialausschusses ein
Entwurf für eine neue Satzung erarbeitet werden.
Herr
Haufe sagt, dass dies nur eine Übergangsregelung bis zum Jahresende darstellen
soll.
Herr Wanzek erläutert den Änderungsantrag der
SPD Fraktion, der im Zusammenhang mit den TOP 9 bis TOP 12 zu sehen ist.
Laut KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt § 3 Abs. 3
Satz 1 umfasst ein ganztägiger Platz Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht ein
Förderungs- und Betreuungsangebot bis zu 10 Stunden je Betreuungstag oder bis
zu 50 Wochenstunden. Dies bedeutet, dass ein Angebot von bis 10 Stunden am Tag
möglich ist. Für Schulkinder umfasst ein ganztägiger Platz ein Förderungs- und
Betreuungsangebot von sechs Stunden je Schultag, daher 30 Stunden wöchentlich.
Dies war in der ursprünglichen Fassung der Anlage nicht eindeutig ersichtlich,
sondern ein darüber hinaus gehenden Angebot wurde intendiert. Dies würde aber
der Finanzierungsregelung des KiFöG nicht mehr unterliegen.
Nach § 13 Abs. 1 sind die Kostenbeiträge
(Elternbeiträge) stundenweise zu staffeln. Die SPD-Fraktion unterstützt und
befürwortet, dass die Verwaltung eine Satzung und Kostenbeitragssatzung in der
zweiten Jahreshälfte erarbeiten möchte, welche auf der Basis von
Vollkostenkalkulationen ab dem 01.01.2014 für die gesamte Gemeinde Schkopau
gelten soll. Daher verzichtet die SPD-Fraktion im Gegensatz zur 1. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren Elternbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen
nach KiFöG auf eine exaktere Stundenstaffelung, die in § 13 Abs. 1 KiFöG LSA
gefordert ist. Dennoch kann unserer Ansicht nach der Bereich Hort jetzt schon
für alle Einrichtungen der Gemeinde Schkopau angeglichen werden.
Herr Haufe führt aus, dass die Gemeinde bis
Jahresende die einfachsten, möglichsten und notwendigsten Regelungen zu treffen
hat, da auch immer noch nicht alle gültigen Rechtssprechungen vorliegen. Auch
sieht er keine Grundlage für Kalkulationen. Der Vorschlag der SPD-Fraktion
würde der Gemeinde ca. 15.000 Mindereinnahmen bringen. Darum kann dieser
Antrag nur abgelehnt werden.
Herr
Jentzsch schlägt vor, diese Tagesordnungspunkte zu verschieben und im
Sozialausschuss zu beraten.
Herr
Haufe sagt, dass der Gemeinderat heute die Beschlüsse fassen muss, da ansonsten
die Gemeinde ab Inkrafttreten des KiFöG ab 01.08.2013 ohne Rechtsgrundlage ist.
Diskussionsbeiträge
Da man sich in weiteren Diskussionen nicht
einigen konnte, schlägt Herr Eckl um 19:20 Uhr eine kurze Unterbrechung vor. Er
bittet, dass sich die Fraktionen untereinander beraten. Er betont, dass es
eigentlich nur zwei Möglichkeiten gibt:
1. eingereichten Beschlussvorlagen
der Verwaltung zu beschließen oder
2. dem Vorschlag der SPD-Fraktion
zuzustimmen.
Um
19:30 Uhr wird die Beratung weitergeführt.
Herr
Haufe erklärt, dass die Fraktionen zu einem Ergebnis, wo die Verwaltung auch
zustimmen kann, gekommen sind.
Zu
TOP 11
2.
Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kindertagesstätte Wallendorf (Luppe)
vom 16.03.2004
-
hier werden nur redaktionelle Änderungen bei der Stundenstaffelung vorgenommen,
es wird das Wort und durch oder
ersetzt.
Die monatlichen Kostenbeiträge bleiben
unverändert.
Zu
TOP 12
1.
Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren (Elternbeiträge) für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen nach
KiFöG
- auch hier wird das Wort
bei der Stundenstaffelung und durch oder ersetzt.
Anschließend verliest Herr Eckl die
monatlichen geänderten Kostenbeiträge.
Beschluss
GR 31 / 311 / 2013
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2013
die 1. Änderungssatzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde
Schkopau.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
28
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.