Die Gemeinde
Schkopau beabsichtigt auf Antrag eines Investors die planungsrechtliche
Vorbereitung zur Realisierung eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8
Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf dem Gelände nördlich der B6 in der Gemarkung
Ermlitz. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/18 Gewerbegebiet
nördlich der B6 soll das Planungsrecht hergestellt werden.
Im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schkopau ist der
Geltungsbereich als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Insofern wird sich der
Bebauungsplan aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans entwickeln.
Ausgangspunkt
für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das Ziel des Vorhabenträgers, ein
Gewerbegebiet zu entwickeln, das der Unterbringung von nicht erheblich
belästigenden Gewerbebetrieben dient. Da ausschließlich die Gemeinde
Planungshoheit über die Flächen ausüben kann, liegt es in der Entscheidung der
Gemeinde Schkopau über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/18
Gewerbegebiet nördlich der B6 zu befinden. Da es sich um eine Neuaufstellung
handelt, soll der Bebauungsplan im förmlichen Verfahren aufgestellt werden.
Die äußere Erschließung soll über den Anschluss
an den Bebauungsplan Gewerbegebiet Watzschkenbreite auf Schkeuditzer Seite
erfolgen. Eine weitere öffentliche Erschließung an die B6 ist nicht
erforderlich.
Mit der Realisierung des Vorhabens erfolgt ein
grünordnerischer Eingriff, der Ausgleichsmaßnahmen notwendig macht. Diese Bilanzierung
wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufgestellt.
Grundlage
der verbindlichen Bauleitplanung ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem
Vorhabenträger und der Gemeinde.
Herr
Weiß erklärt, dass dies im Ortschaftsrat Ermlitz bereits behandelt wurde. Diese
Flächen sind ebenfalls im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Der Gemeinde
entstehen kein Kosten.
Beschluss GR 31 / 316 / 2013
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2013 die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/18 Gewerbegebiet nördlich der B6 der
Gemeinde Schkopau, Ortsteil Ermlitz.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Ermlitz, Flur
1:
Flurstücke: 8, 10/20, 10/21, 10/22, 10/23,
10/24, 10/25, 10/32, 10/33, 10/34, 10/35, 10/36, 63/11, 64, 65, 66, 67, 68, 69,
70, 71, 72, 74, 76, 77, 78 und 79.
Das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans soll durchgeführt werden.
Der Beschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
Die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche
Auslegung im Bürgerhaus der Gemeinde Schkopau, im Lichthof des Bauamtes,
Schulstraße 18, 06258 Schkopau erfolgen. Während der Auslegungsfrist können von
jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Der
Auslegungszeitraum wird ortsüblich durch Bekanntgabe im Amtsblatt der Gemeinde
Schkopau erfolgen. Weiterhin sind zur Ermittlung des erforderlichen Umfanges
und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes die von der Planung berührten
Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe
einer Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
28
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
27 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
2 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.