TOP Ö 14: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 3/18 "Gewerbegebiet nördlich der B6"

 

Die Gemeinde Schkopau beabsichtigt auf Antrag eines Investors die planungsrechtliche Vorbereitung zur Realisierung eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf dem Gelände nördlich der B6 in der Gemarkung Ermlitz. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/18 “Gewerbegebiet nördlich der B6” soll das Planungsrecht hergestellt werden.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schkopau ist der Geltungsbereich als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Insofern wird sich der Bebauungsplan aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans entwickeln.

Ausgangspunkt für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das Ziel des Vorhabenträgers, ein Gewerbegebiet zu entwickeln, das der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dient. Da ausschließlich die Gemeinde Planungshoheit über die Flächen ausüben kann, liegt es in der Entscheidung der Gemeinde Schkopau über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/18 “Gewerbegebiet nördlich der B6” zu befinden. Da es sich um eine Neuaufstellung handelt, soll der Bebauungsplan im förmlichen Verfahren aufgestellt werden.

Die äußere Erschließung soll über den Anschluss an den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Watzschkenbreite“ auf Schkeuditzer Seite erfolgen. Eine weitere öffentliche Erschließung an die B6 ist nicht erforderlich.

Mit der Realisierung des Vorhabens erfolgt ein grünordnerischer Eingriff, der Ausgleichsmaßnahmen notwendig macht. Diese Bilanzierung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufgestellt.

Grundlage der verbindlichen Bauleitplanung ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde.

 

Herr Weiß erklärt, dass dies im Ortschaftsrat Ermlitz bereits behandelt wurde. Diese Flächen sind ebenfalls im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Der Gemeinde entstehen kein Kosten.

 

Beschluss GR 31 / 316 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/18 „Gewerbegebiet nördlich der B6“ der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Ermlitz.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:                                      

Gemarkung Ermlitz, Flur 1:

Flurstücke: 8, 10/20, 10/21, 10/22, 10/23, 10/24, 10/25, 10/32, 10/33, 10/34, 10/35, 10/36, 63/11, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 74, 76, 77, 78 und 79.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll durchgeführt werden.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung im Bürgerhaus der Gemeinde Schkopau, im Lichthof des Bauamtes, Schulstraße 18, 06258 Schkopau erfolgen. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Auslegungszeitraum wird ortsüblich durch Bekanntgabe im Amtsblatt der Gemeinde Schkopau erfolgen. Weiterhin sind zur Ermittlung des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes die von der Planung berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

28 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.