TOP Ö 7: Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und wichtiger Angelegenheiten durch den Bürgermeister

 

Herr Haufe sagt, dass es keine amtlichen Mitteilungen gibt.

 

Weiterhin informiert er über nachfolgende wichtige Angelegenheiten:

 

Der Verwaltung hat eine Fachfirma zur Weiterführung von Grundwassermessungen im Bereich des Rutschhanges „Am Unterberg“ im OT Röglitz beauftragt. Es wird als sinnvoll erachtet, die Grundwassermonitoring über einen weiteren Zeitraum von 6 Monaten fortzuführen. Es werden die 8 Grundwassermessstellen im monatlichen Rhythmus und bei Bedarf nach erhöhten Niederschlagsereignissen gemessen und die Ergebnisse dokumentiert.

 

Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Saalekreises vom 28.02.2013 betreffend der landesübergreifende Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts bei Kindertageseinrichtungen wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass es keine Rechtsgrundlage über die Erstattung des Betriebskostendefizites für Kinder, die z. B. eine Schkeuditzer Einrichtung besuchen, gibt. Im Mai waren es 31 Kinder. Die Gemeinde Schkopau müsste die Betreuungsplätze kündigen und diese Kinder in den eigenen Einrichtungen aufnehmen. Man einigte sich dahingehend, dass die Gemeinde Schkopau das Betriebskostendefizit für die in Schkeuditzer Einrichtungen betreuten Kinder, die einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gegenüber der Gemeinde Schkopau haben, bis auf Widerruf erstattet. Diese Regelung bezieht sich nur auf die Kinder, die bis zum 28.05.2013 in den Einrichtungen der Stadt Schkeuditz aufgenommen worden sind. Für später aufgenommene Kinder erfolgt keine Zahlung des Betriebskostendefizites.