Sitzung: 24.06.2013 Gemeinderat
Herr
Haufe sagt, dass es keine amtlichen Mitteilungen gibt.
Weiterhin
informiert er über nachfolgende wichtige Angelegenheiten:
Der Verwaltung hat eine Fachfirma zur
Weiterführung von Grundwassermessungen im Bereich des Rutschhanges Am
Unterberg im OT Röglitz beauftragt. Es wird als sinnvoll erachtet, die
Grundwassermonitoring über einen weiteren Zeitraum von 6 Monaten fortzuführen.
Es werden die 8 Grundwassermessstellen im monatlichen Rhythmus und bei Bedarf
nach erhöhten Niederschlagsereignissen gemessen und die Ergebnisse
dokumentiert.
Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des
Saalekreises vom 28.02.2013 betreffend der landesübergreifende Ausübung des
Wunsch- und Wahlrechts bei Kindertageseinrichtungen wurde der Gemeinde
mitgeteilt, dass es keine Rechtsgrundlage über die Erstattung des
Betriebskostendefizites für Kinder, die z. B. eine Schkeuditzer Einrichtung
besuchen, gibt. Im Mai waren es 31 Kinder. Die Gemeinde Schkopau müsste die
Betreuungsplätze kündigen und diese Kinder in den eigenen Einrichtungen
aufnehmen. Man einigte sich dahingehend, dass die Gemeinde Schkopau das
Betriebskostendefizit für die in Schkeuditzer Einrichtungen betreuten Kinder,
die einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gegenüber der Gemeinde Schkopau
haben, bis auf Widerruf erstattet. Diese Regelung bezieht sich nur auf die
Kinder, die bis zum 28.05.2013 in den Einrichtungen der Stadt Schkeuditz
aufgenommen worden sind. Für später aufgenommene Kinder erfolgt keine Zahlung
des Betriebskostendefizites.