TOP Ö 20: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 3. vereinfachten Änderung des B-Plans Nr. 3.1 "Industriestandort Schkopau"

 

Herr Weiß führt aus, dass der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Schkopau die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf vom Januar 2013 der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ eingegangen sind, zur Kenntnis genommen, ausgiebig diskutiert und geprüft hat.

Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planfassung für den Satzungsbeschluss des vg. Bebauungsplans erarbeitet. Im Vergleich zum Entwurf wurde der Geltungsbereich der 3. Änderung in Bezug auf die Darstellung der bestehenden Befreiungen erweitert. Weiterhin wurden Hinweise bezüglich der Raumbedeutsamkeit, zum Artenschutz sowie zur Abwasserbeseitigung zur Begründung hinzugefügt.

Der Bau- und Planungsausschuss hat die Vorlage für den Gemeinderat empfohlen.

Frau Pippel sagt, dass der Ortschaftsrat Schkopau zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ folgenden Einwand vorgebracht hat:

Im Plan ist nicht erkennbar, dass für ein Trittsteinbiotop im Teilgebiet 13 ein geeigneter Ersatz geschaffen wurde. Der Ortschaftsrat Schkopau vertritt die Meinung, dass der ersetzte Trittsteinbiotop seine Funktion nur erfüllen kann, wenn er innerhalb des Industriegebietes angelegt wird und nicht auf einer schon vorhandenen Grünfläche außerhalb bzw. am Rande des Industriegebietes.

 

Herr Weiß antwortet, dass der Trittsteinbiotop doch nur von links nach rechts verschoben wird.

 

Beschluss GR 29 / 295 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2013 die Stellungnahmen, die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ eingegangen sind, anhand der beiliegenden Abwägungsbögen vom März 2013.

(Vgl. beiliegende Abwägungsbögen)

Das Planungsbüro StadtLandGrün soll beauftragt werden, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ in der Fassung vom März 2013 nach § 10 BauGB als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom März 2013 soll gebilligt werden.

Das Bauamt der Gemeinde Schkopau soll beauftragt werden, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.