TOP Ö 16: Bestätigung der Jahresrechnung 2011 und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Schkopau gemäß § 170 (3) der GO LSA

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Frau Tiesler erläutert, dass der Bericht zur  Prüfung der Jahresrechnung 2011 im September 2012 vorlag. Im Finanzausschuss wurde über das Ergebnis der Prüfung berichtet.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2011 gemäß den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung, der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen geprüft. In dem vom Rechnungsprüfungsamt gefertigten Schlussbericht wurde das abschließende Prüfungsergebnis zusammengefasst. Es konnte festgestellt werden, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Gründe, die einer Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 entgegenstehen könnten, haben sich in der Prüfung nicht ergeben. Auf der Grundlage des § 170 Abs. 3 GO LSA entscheidet der Gemeinderat mit der Bestätigung der Jahresrechnung zugleich über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Herr Borries möchte wissen, warum jetzt erst beschlossen wird, da ja der Prüfbericht seit September 2012 in der Gemeinde vorliegt.

Frau Tiesler antwortet, dass der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 im September 2012 vorlag, im Januar 2012 im Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten wurde und heute im Gemeinderat beschlossen werden soll.

 

Beschluss GR 29 / 290 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2013

            1. Der Gemeinderat nimmt das im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom

                31.08.2012 festgestellte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde

    Schkopau für das Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis.

            2. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2011 unter Einbeziehung

    der Abschlussbuchungen nach § 41 Abs. 3, Satz 2, GemHVO wie folgt fest:

 

                                                            Summe Einnahmen                    Summe Ausgaben

Verwaltungshaushalt 23.524.226,21 €                        23.524.226,21 €      

Vermögenshaushalt                 4.710.873,42 €                          4.710.873,42  €

                Gesamthaushalt                     28.235.099,63 €                         28.235.099,63 €

                                                           ==================================

 

            3. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des

    Haushaltsjahres 2011 der Gemeinde Schkopau wird die Entlastung des Bürgermeisters                          gemäß § 170 (3) der GO LSA erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

26 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.