TOP Ö 15: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018 gemäß § 36 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Frau Spaller führt aus, dass gemäß § 36 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufstellt. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Die Abstimmung kann separat für jeden einzelnen Bewerber durchgeführt werden. Alternativ ist eine Abstimmung über die komplette Liste möglich. Es haben sich insgesamt 21 Bewerber um das Amt der Schöffen beworben. Einsprüche werden durch das Amtsgericht geprüft.

 

Beschluss GR 29 / 289 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2013 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018 gemäß § 36 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

26 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.