TOP Ö 9: Berufung zum Ehrenbeamten als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Schmidt erklärt, dass Herr Kunert über die erforderliche Qualifikation, Fachwissen, genügend Praxis und Erfahrung verfügt um diese Funktion wahrnehmen zu können. Laut Schreiben vom Kreisbrandmeister sind die Voraussetzungen zur Funktionsübertragung erfüllt.

 

Beschluss GR 29 / 285 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2013 Herrn Sven Kunert unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die Dauer von 6 Jahren) zum stellvertretenden Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Schkopau zu berufen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.