Sitzung: 16.10.2012 Gemeinderat
Frau Tiesler berichtet über die Eckdaten zum
Stand der Haushaltssituation 2012.
Im Verwaltungshaushalt waren die Einnahmen in
Höhe von 20,8 Mio. veranschlagt, bis jetzt wurden nur ca. 15 Mio.
realisiert. Der Anteil der geplanten Gewerbesteuereinnahmen an den
Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes beträgt 43 %. Bisher wurden 9.0 Mio.
geplant. Es fehlen noch 2.0 Mio. .
Wenn die Einnahmen und Ausgaben so beibehalten
werden, wird das Haushaltsjahr mit einem Fehlbetrag abgeschlossen. Als die
Genehmigung des Nachtragshaushaltes vorlag, wurde durch den Bürgermeister eine
Haushaltssperre verhängt.
Aus dem Vermögenshaushalt werden lt. Plan ca.
1,5 Mio. in den Verwaltungshaushalt zugeführt. Man kann feststellen, dass
seit der Haushaltssperre das Ausgabenverhalten zurückging, insbesonders bei der
Bewirtschaftung der Grundstücke. Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 4,9
Mio. . Es wurden Beitragsbescheide für Baumaßnahmen in den Ortsteilen, Raßnitz
und Wallendorf erlassen. Für Schkopau und Lochau stehen sie noch aus. Insgesamt
werden Baumaßnahmen mit einem Volumen von 2,2 Mio. geplant. Die größte Summe
entfallen auf die Grundschulen in Raßnitz, Wallendorf und Schkopau. Für Raßnitz
erhält die Gemeinde Fördermittel. An Haushaltsausgabenreste wurden 2,4 Mio.
übernommen, davon wurden bisher 67 % abgearbeitet. Die Sanierung Elsterbrücke
im OT Lochau wurde zurückgestellt. Im September 2012 wurde durch den
Bürgermeister erneut eine Haushaltssperre verhängt. Daher können nur Ausgaben
zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes oder die durch Vertrag oder
Gesetz geregelt sind, getätigt werden. Der Bürgermeister hat sich vorbehalten,
freiwillige Aufgaben zurückzustellen und über Einzelfälle zu entscheiden.
Herr Haufe betont, dass es natürlich äußerst
schwierig ist, Gerechtigkeit walten zu lassen, wenn es freiwillige Aufgaben
betrifft. Für 2013 stehen anspruchsvolle Vorhaben an. Die Gemeinde kann sich
nicht leisten, mit einem Fehlbetrag ins Jahr 2013 zu starten, jedoch kann man
das nächste Jahr auch nicht mit Steuereinnahmen in Höhe von 12 Mio.
veranschlagen.