Frau Spaller führt aus, dass der Gemeinderat in
seiner letzten Sitzung die Beschlussvorlage in den Sozialausschuss verwiesen
hat. Außerdem wurde auf Wunsch des Gemeinderates die Beschlussvorlage der
Kommunalaufsicht übergeben, um prüfen zu lassen, ob die Begünstigung für nur
einen Ortsteil rechtlich möglich ist.
Die Kommunalaufsicht hat sich dahingehend
geäußert, dass eine Förderung kinderreicher Familien grundsätzlich möglich ist,
sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Es ist jedoch zu beachten, dass
die Förderung nicht auf einen Ortsteil begrenzt werden darf. Ziel der
gemeindlichen Aufgaben ist die Schaffung einheitlicher Verhältnisse für gleiche
Lebenssachverhalte im gesamten Gemeindegebiet und nicht die Differenzierung
derselben.
Nach Auswertung der Hinweise der
Kommunalaufsicht muss festgestellt werden, dass die Förderung kinderreicher
Familien und Mehrlingsgeburten zukünftig nicht mehr auf den Ortsteil Korbetha
begrenzt werden darf. Unter Beachtung der Haushaltslage ist zu prüfen, ob eine
Ausweitung der Förderung auf alle Ortsteile erfolgen kann, oder eingestellt
werden muss.
Herr Sachse vertritt die Meinung, dass diese Mittel
aus den Ortsbürgermeistermitteln gedeckt werden, dabei entstehen anderen
Ortsteilen keine Nachteile. Der Sozialausschuss sieht keine Bedenken, und was
begonnen wurde, sollte auch durchgeführt werden.
Herr Teske äußert sich, dass er nichts dagegen
hat, etwas zu fördern, aber nach Auskunft der Kommunalaufsicht des Landkreises
wird hier bewusst ein rechtswidriger Beschluss gefasst.
Herr Haufe sagt, er weiß, dass so nicht entschieden
werden darf, doch bei dem Beschluss, wird er sich enthalten und danach
Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.
Die Kommunalaufsicht hat bei Frau Spaller
telefonisch nachgefragt, warum der Ratschlag von Seiten der Behörde außer Acht
gelassen wurde und diese Beschlussfassung auf der Tagesordnung zur
Gemeinderatssitzung steht.
Danach hat sich ebenfalls die Kommunalaufsicht
mit Herrn Haufe verständigt. Da diese Mittel auch im Haushaltsplan 2012 stehen,
wird dies von der Kommunalaufsicht in Anbetracht der Umstände für das Jahr 2012
toleriert.
Beschluss GR 27 / 263 / 2012
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt
in seiner Sitzung am 16.10.2012 die Förderung kinderreicher Familien und
Mehrlingsgeburten im Ortsteil Korbetha für das Jahr 2012 wie folgt:
Allgemeines:
Die Fördermaßnahme ist eine freiwillige Leistung
der Gemeinde Schkopau. Die Gemeinde entscheidet im Rahmen der verfügbaren
zweckgebundenen Haushaltsmittel und der haushaltsrechtlichen Vorschriften. Ein
Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Förderung besteht nicht.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Gefördert werden Familien mit vier oder mehr
Kindern sowie Mehrlingsgeburten, sofern der Antragssteller sowie die Kinder
Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schkopau im OT Korbetha haben.
Die Höhe der Förderung beträgt 200 im Jahr
2012 für jedes Kind bis zum Abschluss der schulischen Ausbildung (Abiturstufe),
längstens jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Antragsstellung:
Ein Antrag auf
Förderung kann bis zum 15.11.2012 gestellt werden.
Nachweisführung:
Die Förderung erfolgt
pauschal. Somit ist die Vorlage von Rechnungsbelegen nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
28
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.