TOP Ö 14: Förderung für kinderreiche Familien sowie Mehrlingsgeburten im OT Korbetha

Beschluss: zurückgestellt

 

Frau Spaller erläutert, dass sich der Ortschaftsrat Korbetha dafür ausgesprochen hat, kinderreiche Familien und Mehrlingsgeburten zu fördern. Es werden aus dem Budget des OT Korbetha 1.800,00 € zur Verfügung gestellt. Die Förderung soll auf Grundlage der Förderrichtlinie der Gemeinde Schkopau vom 16.03.2007 erfolgen. Ein Beschluss ist notwendig, da die Richtlinie unter Punkt 3 die Förderung mit überwiegend privatem Charakter grundsätzlich ausschließt. Über Ausnahmen hat der Gemeinderat zu entscheiden. Abweichungen von der Richtlinie ergeben sich hinsichtlich der Zuwendungsvoraussetzungen, der Antragsfrist und der Nachweisführung.

Gefördert werden Familien mit 3 oder mehr Kindern sowie Mehrlingsgeburten, sofern der Antragsteller und die Kinder ihren Hauptwohnsitz im OT Korbetha haben. Die Höhe beträgt 200,00 € p. A. für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Der Ortschaftsrat Korbetha hat folgende Änderung empfohlen:

Gefördert werden Familien mit 4 und mehr Kindern und bis zum Abschluss der Abiturstufe.

 

Die anwesenden Gemeinderäte vertreten die Meinung, dass dies keine Gleichbehandlung aller Bürger in der Einheitsgemeinde darstellt. Danach wird der Vorschlag unterbreitet, dieses Thema in die nächste Gemeinderatssitzung zu vertagen - aber vorher in der Sozialausschusssitzung zu beraten. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Rechtmäßigkeit durch die Kommunalaufsichtsbehörde prüfen zu lassen. Damit sind die Anwesenden einverstanden.