TOP Ö 17: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des B- Plans Nr. 3/8 "Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße"

 

Herr Weiß erläutert, dass in den eingegangenen Stellungnahmen der überarbeitete Entwurf bestätigt wurde. Die Planfassung für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 3/8 „Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße“ einschließlich Umweltbericht und Schallgutachten enthält im Vergleich zum überarbeiteten Entwurf nur den geänderten Aktualitätsstand der Planung „Juni 2012“, die geänderte Bezeichnung „Planfassung für den Satzungsbeschluss“ sowie Ergänzungen in den Verfahrensvermerken.

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.07.2012 dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss zugestimmt.

 

Beschluss GR 26 / 254 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 14.08.2012 die zum überarbeiteten Entwurf (Stand März 2012) eingegangenen Stellungnahmen der Behörden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

            (vgl. beiliegende Abwägungsbögen)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt weiterhin, dass die Abwägung vom Juli 2011 zum Vorentwurf (Stand März 2011) sowie die Abwägung vom März 2012 zum Entwurf (Stand Juli 2011) in der bestehenden Fassung ihre Gültigkeit behalten.

 

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt den Bebauungsplan Nr. 3/8 „Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße“ in der Fassung vom Juni 2012, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) nach § 10 BauGB als Satzung.

 

Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom Juni 2012 sowie das Schallgutachten vom März 2012 werden gebilligt.

 

Das Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 3/8 „Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße“ ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.