TOP Ö 16: Rückforderung von Zuschüssen für alkoholische Getränke in den Jahren 2010 bis 2011

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Frau Spaller sagt, dass laut der Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports- und der Sozialarbeit in der Gemeinde Schkopau der Kauf von alkoholischen Getränken von der Förderung ausgeschlossen ist. Im Bericht der überörtlichen Prüfung wird eine Rückzahlung von Zuschüssen für alkoholische Getränke und Pfand in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 gefordert. Dies betrifft Heimatfeste, Seniorenfeiern und Sportförderung. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, das Förderungsverbot für Alkohol in den o. g. Jahren auszusetzen und somit auf eine Rückforderung zu verzichten.

 

Herr Eckl äußert sich, dass der Aufwand für eine solche Aktion sicherlich nicht im Verhältnis mit den Einnahmen steht.

 

Beschluss GR 26 / 253 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2012 das Förderungsverbot für Alkohol entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports- und der Sozialarbeit in der Gemeinde Schkopau in den Jahren 2010 und 2011 auszusetzen und somit auf eine Rückforderung der Beträge in Höhe von 1.811,04 Euro zu verzichten.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.