TOP Ö 13: Öffentliche Widmung OT Hohenweiden - Gartenweg

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2012 gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. S. 856) die Widmung der Straße „Gartenweg“ als öffentliche Gemeindestraße,

gelegen in Schkopau,

Gemarkung Hohenweiden,   

  Flur 9, Flurstück  248

                                                  Flur 9, Flurstück 258

                                                  Flur 9, Flurstück 260

                                                  Flur 9, Flurstück 43/24

 

(siehe Auszug aus dem Liegenschaftskataster als Anlage).

Der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung orts-

üblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.