TOP Ö 9: Bestätigung der Jahresrechnung 2009 und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Schkopau gemäß § 170 (3) der GO LSA

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

            Der Gemeinderat möge beschließen:

            1. Der Gemeinderat nimmt das im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom

                17.06.2010 festgestellte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde

    Schkopau für das Haushaltsjahr 2009 zur Kenntnis.

            2. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2009 unter Einbeziehung

    der Abschlussbuchungen nach § 41 Abs. 3, Satz 2, GemHVO wie folgt fest:

 

                                                                        Summe Einnahmen                    Summe Ausgaben

Verwaltungshaushalt              19.482.588,15 €                         19.482.588,15 €                Vermögenshaushalt                 6.796.443,43 €                            6.796.443,43 €

                            Gesamthaushalt                     26.279.031,58 €                         26.279.031,58 €

 

            3. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des

    Haushaltsjahres 2009 der Gemeinde Schkopau wird dem Bürgermeister Entlastung gemäß

    § 170 (3) der GO LSA erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  1

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war Herr Albrecht Mitglied des

Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.