TOP Ö 25: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 2. vereinfachten Änderung des B-Plans Nr. 3.1 "Industriestandort Schkopau"

 

Herr Weiß informiert, dass im Vergleich zum Entwurf ein Hinweis ergänzt wurde, dass die Erweiterungsfläche als Kampfmittelverdachtsfläche (Bombenabwurf) eingestuft wurde. Der Bau- und Planungsausschuss stimmte der vorliegenden Beschlussfassung zu.

 

Beschluss GR 22 / 237 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 die Stellungnahmen, die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ eingegangen sind, anhand der beiliegenden Abwägungsbögen mit folgendem Ergebnis geprüft:

(Vgl. beiliegende Abwägungsbögen

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ in der Fassung vom März 2012 nach § 10 BauGB als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom März 2012 wird gebilligt.

Das Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.