Herr
Weiß informiert, dass im Vergleich zum Entwurf ein Hinweis ergänzt wurde, dass
die Erweiterungsfläche als Kampfmittelverdachtsfläche (Bombenabwurf) eingestuft
wurde. Der Bau- und Planungsausschuss stimmte der vorliegenden Beschlussfassung
zu.
Beschluss
GR 22 / 237 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 die
Stellungnahmen, die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3.1 Industriestandort Schkopau eingegangen sind, anhand
der beiliegenden Abwägungsbögen mit folgendem Ergebnis geprüft:
(Vgl.
beiliegende Abwägungsbögen
Das
Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt die 2. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3.1 Industriestandort Schkopau in der Fassung vom März 2012
nach § 10 BauGB als Satzung.
Die
Begründung in der Fassung vom März 2012 wird gebilligt.
Das
Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans
Nr. 3.1 Industriestandort Schkopau ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.