TOP Ö 24: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 7/9 "Solarpark Lochau"

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Weiß erklärt, dass die Anfrage des Investors zur Errichtung einer Photovoltaikanlage dem Ortschaftsrat Lochau zur Stellungnahme gegeben wurde. Der Ortschaftsrat hat sich am 19.03. und am 23.04.2012 mit dieser Bauanfrage auseinandergesetzt. Im Ergebnis dessen lehnt der Ortschaftsrat eine Bebauung, auch in reduzierter Form, des Ackerlandes und der Waldflächen mit Photovoltaikanlagen ab.

Der Bau- und Planungsausschuss stimmte dieser Beschlussvorlage in der Vorberatung zu.

 

Herr Schräpler erläutert seine sowie des Ortschaftsrates Lochau Bedenken zum Bau dieser Anlage. Die Größenordnung der zu bebauenden Fläche beträgt 38 ha. Die Ortschaft Lochau hat eine Größe von 30 ha.

Des Weiteren erklärt er, dass im Flächennutzungsplan die zu bebauende Fläche als Wald-, Grün- und Ackerfläche ausgewiesen ist. Um den Einklang der Flächenentwicklung herzustellen, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Auch hier stimmt der Ortschaftsrat Lochau einer Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu. Der Ortschaftsrat Lochau hat sich mit 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gegen den Solarpark Lochau ausgesprochen und bittet, dass der Gemeinderat dem Votum des Ortschaftsrates folgt.

 

Herr Teske sagt, man sollte nach Möglichkeiten für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Gewerbegebieten suchen. Das Votum des Ortschaftsrates Lochau soll man respektieren.

 

Herr Rattunde ist der Auffassung, dass man auch im Planungsrecht mögliche Alternativen in Erwägung ziehen sollte. Wenn 1/3 der Fläche nicht im gewünschten Maße genutzt wird kommt der Investor Lochau entgegen. Man sollte den Aufstellungsbeschluss des B-Planes beschließen und im Nachhinein entsprechende Argumente erörtern und abwägen. Der Investor muss sich mit allen Problemen auseinandersetzen, um eine fachliche und rechtliche Basis zu erstellen.

 

Die SPD Fraktion verlangt eine 5 minütige Unterbrechung der Gemeinderatssitzung.

 

Herr Eckl sagt, dass durch die Investition kein Arbeitsplatz entstehen wird.

 

Herr Trisch kritisiert, dass bei jeglicher Art der Kommentierung des Gemeinderatsvorsitzenden die Sitzungsleitung nicht abgegeben wird.

 

Weiter fragt er, ob die Besitzverhältnisse geklärt sind und wem das Land gehört?

Herr Weiß antwortet, dass die Papenburg AG Eigentümer ist.

 

Herr Trisch sagt, dass die SPD Fraktion sich den Ausführungen von Herrn Rattunde anschließt.

 

Weitere Gemeinderäte/-innen sind der Meinung, sich dem Votum des Ortschaftsrates Lochau anzuschließen und dieser Beschlussvorlage nicht zuzustimmen.

 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7/9 „Solarpark Lochau“ der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Lochau.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:                                      

Gemarkung Lochau,

Flur 2:

1/2, 1/3, 2/4, 2/5, 3/1, 3/2, 4/4, 4/5,

 

Flur 3:

33/19, 35/3, 43/3, 43/4, 44/2, 44/3, 81/2, 81/3,

 

Flur 5:

12/12, 12/13, 12/14

 

sowie teilweise die Flurstücke

Flur 2

1/1, 2/3, 3/3, 4/3,

 

Flur 3

33/10, 33/17, 33/18, 33/21, 33/37, 35/2, 43/5, 44/1, 44/4, 350/0

 

Flur 5

12/8

 

Die Flurstücke 43/8, 348/0 und 349/0 der Flur 3 werden für die Umgehungsstraße freigehalten und sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans.

Für externe Ausgleichsmaßnahmen werden folgende Flächen in den Geltungsbereich der Planung einbezogen: Gemarkung Lochau, Flur 3, Flurstück 351/0, 353/0 (teilweise), 354/0, 356/0 und 33/17 (teilweise).

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll durchgeführt werden.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung im Bürgerhaus der Gemeinde Schkopau, im Lichthof des Bauamtes, Schulstraße 18, 06258 Schkopau erfolgen. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Der Auslegungszeitraum wird ortsüblich durch Bekanntgabe im Amtsblatt der Gemeinde Schkopau erfolgen. Weiterhin sind zur Ermittlung des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes die von der Planung berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Diese Beschlussvorlage wurde abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

16

Stimmenthaltung:

  2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.