Herr Weiß erklärt, dass die Straße Grüne Aue in die Gruppe der
Gemeindestraßen (Erschließungsstraßen) eingestuft ist und der Allgemeinheit für
den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt wird. Hinsichtlich der
Benutzungsart und des Benutzungszweckes sowie des Benutzungskreises gibt es
keine Einschränkungen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Schkopau. Zu
den hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde Schkopau gehört es, Gemeindestraßen zu
widmen.
Beschluss GR 22 / 233 / 2012
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung am 24.04.2012 gemäß § 6 Straßengesetz für das Land
Sachsen-Anhalt (StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) zuletzt
geändert durch Art. 4 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere
Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. S. 856) die Widmung der Straße Grüne Aue als öffentliche Gemeindestraße,
gelegen in Schkopau,
Gemarkung Hohenweiden Flur 2, Flurstück 486/000
Flur
2, Flurstück 462/000
(siehe
Auszug aus dem Liegenschaftskataster als Anlage).
Der
Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.