Herr
Weiß erklärt, dass sich die HuSG Union Hohenweiden e. V. bereit erklärt hat,
das Fußballfeld auf dem neuen Sportplatz in Hohenweiden in Eigenleistung
anzulegen. Da es sich bei den Arbeiten um ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des
§ 2 Abs. 1 Nr. 10a SGB VII handelt, sind die Mitglieder durch die Unfallkasse
Sachsen-Anhalt versichert.
Für
Schäden gegenüber Dritten muss sich der Verein selber versichern. Ein
entsprechendes Angebot liegt vor.
Beschluss
GR 22 / 232 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2012,
dass der HuSG Union Hohenweiden e.V. das Spielfeld auf dem neuen Sportplatz im
Ortsteil Hohenweiden in Eigenleistung im Auftrag der Gemeinde Schkopau
errichten darf.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
27 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
1 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist Herr Ralf Borries von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.