Herr
Weiß informiert, dass auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates vom
20.09.2011 der Entwurf des B-Planes öffentlich ausgelegt wurde. Auf der
Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und den
Hinweisen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Entwurf des B-Planes
geändert und ein fortgeschriebener Entwurf erarbeitet. Neben redaktionellen
Änderungen und Ergänzungen in der Begründung zum fortgeschriebenen Entwurf des
B-Planes wurde eine Schallimmissionsprognose erarbeitet. Der Bau- und
Planungsausschuss hat diesen B-Plan behandelt und befürwortet.
Beschluss
GR 22 / 231 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 die zum
Entwurf (Stand Juli 2011) eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden sowie der
Öffentlichkeit mit folgendem Ergebnis geprüft:
(Vgl. beiliegende
Abwägungsbögen)
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau beschließt weiterhin, dass die Abwägung vom Juli 2011 zum
Vorentwurf (Stand März 2011) in der bestehenden Fassung ihre Gültigkeit behält.
Das Planungsbüro
StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange/ Nachbargemeinden von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
in Kenntnis zu setzen.
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau billigt den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans Nr.
3/8 Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße, bestehend aus der Planzeichnung
Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der Fassung vom März 2012,
sowie die Begründung mit zugehörigem Umweltbericht gleichen Datums und
beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, der
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der für
den Geltungsbereich verfügbaren umweltbezogenen Informationen gemäß § 4a Abs. 3
BauGB.
Dabei wird der Öffentlichkeit vom 03.05.2012 bis
einschließlich 21.05.2012 während folgender Zeiten im Lichthof des Bauamtes der
Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den
überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht,
sowie Schallimmissionsprognose und die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen und Informationen einzusehen und Anregungen geltend zu machen:
montags, mittwochs: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr
dienstags: 9.00
Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00
Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00
Uhr - 12.00 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu,
welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen
während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den nachfolgend
aufgeführten geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können:
- Schallimmissionsprognose nach TA Lärm und
DIN 18005 zum Bebauungsplan Nr. 3/8 Gewerbegebiet an der Schkeuditzer
Straße sowie die Ergänzung der Emissionskontingente in der Planzeichnung, den
textlichen Festsetzungen sowie in der Begründung
- Korrektur der naturschutzrechtlichen
Ausgleichsbilanzierung in der Begründung
- redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in
der Begründung und im Umweltbericht
Zum fortgeschriebenen Entwurf des
Bebauungsplanes werden folgende Unterlagen ausgelegt:
-
Schallimmissionsprognose
nach TA Lärm und DIN 18005 zum Bebauungsplan Nr. 3/8 Gewerbegebiet an der
Schkeuditzer Straße
-
DIN
18005-1, DIN 45691, DIN ISO 9613-2
-
TA
Lärm
Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung
des Entwurfs nicht berührt werden, beschließt der Gemeinderat gemäß § 4a Abs. 3
Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken.
Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt,
die von der Änderung der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB nochmals zu beteiligen und
über die nochmalige Auslegung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.