TOP Ö 16: Abwägungsbeschluss, Beschluss des überarbeiteten Entwurfs, Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB des B-Plans Nr. 3/8 "Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße"

 

Herr Weiß informiert, dass auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates vom 20.09.2011 der Entwurf des B-Planes öffentlich ausgelegt wurde. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und den Hinweisen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Entwurf des B-Planes geändert und ein fortgeschriebener Entwurf erarbeitet. Neben redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Begründung zum fortgeschriebenen Entwurf des B-Planes wurde eine Schallimmissionsprognose erarbeitet. Der Bau- und Planungsausschuss hat diesen B-Plan behandelt und befürwortet.

 

Beschluss GR 22 / 231 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 die zum Entwurf (Stand Juli 2011) eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

(Vgl. beiliegende Abwägungsbögen)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt weiterhin, dass die Abwägung vom Juli 2011 zum Vorentwurf (Stand März 2011) in der bestehenden Fassung ihre Gültigkeit behält.

 

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/8 „Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der Fassung vom März 2012, sowie die Begründung mit zugehörigem Umweltbericht gleichen Datums und beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der für den Geltungsbereich verfügbaren umweltbezogenen Informationen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

 

Dabei wird der Öffentlichkeit vom 03.05.2012 bis einschließlich 21.05.2012 während folgender Zeiten im Lichthof des Bauamtes der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht, sowie Schallimmissionsprognose und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen einzusehen und Anregungen geltend zu machen:

 

montags, mittwochs:      9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr

dienstags:                      9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

donnerstags:                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

sowie freitags:               9.00 Uhr - 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den nachfolgend aufgeführten geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können:

 

-    Schallimmissionsprognose nach TA Lärm und DIN 18005 zum Bebauungsplan Nr. 3/8 „Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße“ sowie die Ergänzung der Emissionskontingente in der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie in der Begründung

-   Korrektur der naturschutzrechtlichen Ausgleichsbilanzierung in der Begründung

-   redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht

 

Zum fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende Unterlagen ausgelegt:

 

-         Schallimmissionsprognose nach TA Lärm und DIN 18005 zum Bebauungsplan Nr. 3/8 „Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße“

-         DIN 18005-1, DIN 45691, DIN ISO 9613-2

-         TA Lärm

 

Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung des Entwurfs nicht berührt werden, beschließt der Gemeinderat gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken.

 

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Änderung der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB nochmals zu beteiligen und über die nochmalige Auslegung zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.