Frau
Spaller berichtet, dass die Gemeinde gemäß dem Frauenförderungsgesetz in
Verbindung mit der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Gemeinde eine
Bedienstete als Gleichstellungsbeauftragte bestellen kann. Die
Gleichstellungsbeauftragte ist dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt und
kann an allen Sitzungen teilnehmen.
Herr
Wanzek fragt, wie die Auswahl getroffen wurde.
Frau
Spaller antwortet, dass dies in der Stellenbeschreibung enthalten ist.
Beschluss
GR 22 / 227 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau bestellt in seiner Sitzung am 24.04.2012 Frau
Ina Mühlbach als Gleichstellungsbeauftragte.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.