TOP Ö 13: Bestellung Gleichstellungsbeauftragte

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Frau Spaller berichtet, dass die Gemeinde gemäß dem Frauenförderungsgesetz in Verbindung mit der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Gemeinde eine Bedienstete als Gleichstellungsbeauftragte bestellen kann. Die Gleichstellungsbeauftragte ist dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt und kann an allen Sitzungen teilnehmen.

 

Herr Wanzek fragt, wie die Auswahl getroffen wurde.

Frau Spaller antwortet, dass dies in der Stellenbeschreibung enthalten ist.

 

Beschluss GR 22 / 227 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau bestellt in seiner Sitzung am 24.04.2012 Frau Ina Mühlbach als Gleichstellungsbeauftragte.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.