TOP Ö 8: Vergabe von Zuschüssen für denkmalgeschützte Gebäude

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

  7

davon anwesend:

  6

Ja-Stimmen:

  6

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Bauausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Als weitere Instanz hat der Finanzausschuss darüber zu befinden.