TOP Ö 15: Abwägungsbeschluss, Beschluss des überarbeiteten Entwurfs, Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB des B-Plans Nr. 3/8 "Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße"

 

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Gemeinde Schkopau den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/8 „Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der Fassung vom März 2012, sowie die Begründung mit zugehörigem Umweltbericht gleichen Datums zu billigen und  die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der für den Geltungsbereich verfügbaren umweltbezogenen Informationen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beschließen.

 

Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung des Entwurfs nicht berührt werden, empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss dem Gemeinderat gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.