TOP Ö 11: Öffentliche Widmung OT Schkopau - Schwalbachstr.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Gemeinde Schkopau gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. S. 856) die Widmung der Straße „Schwalbachstraße“ als öffentliche Gemeindestraße, gelegen in Schkopau,  Gemarkung Schkopau

  Flur 2, Flurstück  94/022

                                      Flur 2, Flurstück  93/004

                                      Flur 2, Flurstück  94/010

                                      Flur 2, Flurstück  95/009

                                      Flur 2, Flurstück  92/008.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Herr Trisch erscheint um 20:55 wieder zur Sitzung.