TOP Ö 9: Öffentliche Widmung OT Hohenweiden - Grüne Aue

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt in seiner heutigen Sitzung dem Gemeinderat der Gemeinde Schkopau gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334), zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. S. 856) die Widmung der Straße „Grüne Aue“ als öffentliche Gemeindestraße, gelegen in Schkopau, Gemarkung Hohenweiden

                                                Flur 2, Flurstück 486/000

                                                Flur 2, Flurstück 462/000.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Herr Trisch verlässt den Sitzungsraum um 20:45 Uhr.