Herr Schmidt sagt, dass die Wasserwehrsatzung
die Untere Wasserbehörde des Landkreises Saalkreis geprüft und genehmigt wurde.
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Umweltfragen wurde die
Satzung mehrfach beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss
GR 21 / 217 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2012
die neue Wasserwehrsatzung der Gemeinde Schkopau.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
24
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.