TOP Ö 16: Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Spaller erläutert die neuen Schulbezirke für die Grundschulen, die in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau sind. Diese gelten ab dem Schuljahr 2013/14.

Die Änderung war erforderlich, da die Gemeinde Schkopau die Vereinbarung über die Aufnahme von Kindern und Schülern und den Lastenausgleich zum 31.12.2010 mit der Stadt Merseburg gekündigt hat. Bedingt durch die Kündigung der Vereinbarung sollte eine neue Vereinbarung geschlossen werden, welche den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Beschulung von Merseburger Kindern in Schkopau regelt. Die Stadt Merseburg teilte mit, dass auf Grund der Konsolidierung deren Haushaltes eine freiwillige Zahlung nicht erbracht werden kann. Damit die Gemeinde nicht die Kosten allein tragen muss, bleibt nur die Änderung des Schulbezirkes.

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport stimmt dieser Zuordnung der Grundschulen zu.

 

Beschluss GR 21 / 216 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2012 die Zuordnung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau wie folgt:

 

Grundschule im Ortsteil

Schulbezirk, bestehend aus den Ortsteilen

Döllnitz

Döllnitz, Burgliebenau, Lochau

Raßnitz

Raßnitz, Ermlitz, Röglitz

Schkopau

Schkopau, Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha

Wallendorf

Wallendorf (Luppe), Luppenau,

Leuna (Ortsteile Friedensdorf, Zöschen und Zweimen)

 

Die Änderung der Schulbezirke gilt für Schulanfänger ab dem Schuljahr 2013/14. Zuvor durchgeführte Einschulungen sind hiervon nicht betroffen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.