TOP Ö 14: Erfrischungsgeld für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 13.02.2024, auf der Grundlage des § 13 Absatz 4 KWG LSA in Verbindung mit § 9 Absatz 1 KWO LSA und dem Runderlass der Landeswahlleiterin und des MI vom 19.12.2023 (LWL/31.1-11431/-1007), die folgenden Erfrischungsgeldsätze für Mitglieder des Wahlausschusses sowie der Wahlvorstände und Hilfspersonen am Wahltag in den einzelnen Wahlbezirken:

 

Funktion

 

Erfrischungsgeldsatz in Euro

Mitglied des Gemeindewahlausschusses

je Sitzung

20,00

Wahlvorsteher

am Wahltag

60,00

Stellvertretender Wahlvorsteher

am Wahltag

60,00

Schriftführer

am Wahltag

60,00

Stellvertretender Schriftführer

am Wahltag

60,00

Beisitzer

am Wahltag

50,00

Hilfsperson

am Wahltag

50,00

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

26 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.