TOP Ö 27: Beschluss des Gemeinderates über die Einteilung der Gemeinde in Wahlbereiche zur Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am 09.06.2024

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt gemäß § 7 Absatz 1 KWG LSA in seiner Sitzung am 07.11.2023 die Bildung eines Wahlbereiches für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am 09.06.2024.

  

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

26 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.