TOP Ö 14: Widmungsbeschluss Raßnitz - Teilflächen Am Gartenweg und Flurstraße

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 07.11.2023 gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) und durch § 45 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA 2014, 288) vom 17.6.2014, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), die Widmung der Teilflächen der Straßen „Am Gartenweg“ und „Flurstraße“ als öffentliche Straße, gelegen in Raßnitz, Gemarkung Raßnitz, Flur 5,

 

Flurstück  121/3         - Am Gartenweg

                        Flurstück  103/25       - Am Gartenweg

                        Flurstück  101/27       - Am Gartenweg

                        Flurstück  103/22       - Flurstraße

                        Flurstück  103/34       - Flurstraße

 

(siehe Auszug aus dem Liegenschaftskataster als Anlage).

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung orts-

üblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

26 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.