TOP Ö 24: Bestellung des Bürgermeisters der Gemeinde Schkopau zum Standesbeamten für Eheschließungen

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 14.1.5 der Verwaltungsvorschrift des Personenstandsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt können Bürgermeister zu Standesbeamten bestellt werden. Die Bestellung darf auf bestimmte Tätigkeiten z.B. die Durchführung von Eheschließungen beschränkt werden. Voraussetzung für die Bestellung ist der Besuch einer Fortbildungsmaßnahme an der Akademie für Personenstandswesen Bad Salzschlirf. Herr Torsten Ringling hat vom 04.09. bis 06.09.2023 das Seminar Bürgermeister als Eheschließungsbeamte besucht. Die Bestellung ist keine beamtenrechtliche Ernennung, sondern die Übertragung einer besonderen Funktion für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des Personenstandswesens für die der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters zuständig ist.      

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 07.11.2023 die Bestellung des Bürgermeisters zum Standesbeamten für Eheschließungen.    

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

26 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.