Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in
seiner Sitzung am 04.07.2023 die Jubiläen der
Ortsteile, der Ortsfeuerwehren und der Wasserwehr wie folgt zu unterstützen:
1.
Für
die Ortschaften wird für ein Jubiläum aus Anlass 25-, 50-, 75- und 100-
Jahrfeier ein Zuschuss von 200 , 500 , 700 und 1.000 zusätzlich zu den
Ortsbürgermeistermitteln gewährt. Ab 125 Jahren wird analog Satz 1 verfahren.
2.
Für
die Ortsfeuerwehren und die Wasserwehr wird im Abstand von 10 Jahren ein
Zuschuss zu einem Jubiläum in Höhe von 5 pro Mitglied der Einsatzabteilung,
Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie der Ehrenabteilung laut der aktuellen
Übersicht FEU 905 zum Zeitpunkt der Planung gezahlt. Für die Verwendung und
Abrechnung gelten die Grundsätze der Richtlinie zur Förderung der Kultur, des
Sports, der Sozialarbeit und der Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
26 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
19 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.