TOP Ö 23: Antrag der SPD Fraktion im Gemeinderat Schkopau - Finanzielle Beteiligung der Gemeinde bei erneuerbaren Energien

Sachverhalt:

 

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2021 hat die Bundesregierung den § 6 neugefasst, so dass Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen.

In der Gemeinde Schkopau befinden sich schon entsprechende Anlagen und Investoren wollen weitere bauen. Die Gemeinde könnte so 0,2 Cent pro Kilowattstunde der tatsächlich eingespeisten Strommenge der entsprechenden Anlage vereinnahmen.

 

Auch wenn es sich um eine „Soll“-Regel handelt und nicht um eine „Muss“-Regel, sollte mit den Bestandsanlagenbetreibern über die Möglichkeit der Beteiligung verhandelt werden. Für zukünftige Projekte könnte eine solche Vereinbarung als Vorbedingung für die Änderung unserer B-Pläne mehr Verbindlichkeit in diese „Soll“-Regel bringen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2023 die Verwaltung zu beauftragen mit Betreibern von bestehenden Windenergieanlagen und von Freiflächenanlagen Verhandlungen über eine finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG aufzunehmen. Über den Stand der Verhandlungen ist regelmäßig im Haupt- und Vergabeausschuss zu berichten und über das Verhandlungsergebnis der Gemeinderat in Kenntnis zu setzen.

Zukünftig werden dem Gemeinderat endgültige Beschlüsse zur Änderung von Bebauungsplänen zugunsten von Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen nur noch zur Beschlussfassung vorgelegt, wenn um Vorfeld zwischen der Gemeinde und den Investoren Vereinbarungen nach § 6 EEG schriftlich vereinbart werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

25 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.