TOP Ö 29: Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Erarbeitung einer neuen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schkopau wurde erforderlich, um sie den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Kernpunkte der Satzungsänderung sind Änderungen im Wahlrecht, in der Wahldurchführung sowie die Einführung einer Abberufungsmöglichkeit für Mitglieder der Wehrleitungen.

Der Ausschuss für Ordnung, Feuerwehren, Umwelt, Seen und Tourismus hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 bereits seine Empfehlung zum Beschluss dieser Satzung ausgesprochen. Der Haupt- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 ebenfalls seine Empfehlung zum Beschluss dieser Satzung ausgesprochen.

     

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2023, auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 KVG LSA, die neue Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schkopau (Feuerwehrsatzung).  

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

25 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.