Sachverhalt:
Die Erarbeitung
einer neuen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schkopau wurde
erforderlich, um sie den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Kernpunkte der
Satzungsänderung sind Änderungen im Wahlrecht, in der Wahldurchführung sowie
die Einführung einer Abberufungsmöglichkeit für Mitglieder der Wehrleitungen.
Der Ausschuss für Ordnung, Feuerwehren, Umwelt, Seen und Tourismus hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 bereits seine Empfehlung zum Beschluss dieser Satzung ausgesprochen. Der Haupt- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 ebenfalls seine Empfehlung zum Beschluss dieser Satzung ausgesprochen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2023, auf der Grundlage des § 8 Abs. 1
KVG LSA, die neue Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schkopau
(Feuerwehrsatzung).
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
25 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.