Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2020 den Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. GR 11/102/2020) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/18 Airportpark 2 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 25.06.2021 bis einschließlich 26.07.2021.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.06.2021 um die Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/18 Airportpark 2 gebeten.
Der Abwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/18 Airportpark 2 wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Schkopau am 22.03.2022 (Beschluss-Nr. GR 21/204/2022) gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 31.03.2022 bis einschließlich 13.05.2022.
Die berührten Behörden wurden um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die inhaltlichen Änderungen wurden entsprechend in die Begründung eingearbeitet.
Neben dem bereits geschlossenen städtebaulichen Vertrag, wird ein Erschließungsvertrag zur Sicherung der Erschließungsmaßnahmen mit dem Vorhabenträgern geschlossen. Weiterhin wird für die gesicherte Erschließung eine Kreuzungsvereinbarung mit der Gemeinde Kabelsketal über die Anbindung des Plangebietes an die Eichenallee geschlossen.
Die von den Vertragspartner
unterzeichneten Verträge liegen der Gemeinde Schkopau im Original bereits vor.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Das beiliegende Abwägungsprotokoll ist Bestandteil der Empfehlung.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
25 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.