TOP Ö 27: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 12/1 "Am alten Bahnhof" im OT Wallendorf

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche in Wallendorf eine ergänzende Wohnbebauung zu ermöglichen.

Das potenzielle Plangebiet liegt südlich der Leipziger Allee und umfasst die Flurstücke 28, 29/2 und 27 (Gemarkung Wallendorf, Flur 4).

 

Da die zu überplanende Fläche fast vollständig von Bebauung umgeben ist, kann der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden (§ 13a BauGB). Aufgrund dessen bedarf es keines Umweltberichts und, aufgrund der zulässigen Grundfläche unter 20.000 m², auch keiner Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Ebenso ist es möglich, den Flächennutzungsplan, der eine Fläche für die Landwirtschaft darstellt, nachträglich auf dem Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Der Ortschaftsrat Wallendorf hat einstimmig für die Aufstellung des Bebauungsplans gestimmt und den Namen „Am alten Bahnhof“ vorgeschlagen.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12/1 „Am alten Bahnhof“ empfohlen.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.05..2023 den Bebauungsplan Nr. 12/1 „Am alten Bahnhof“ im Ortsteil Wallendorf aufzustellen.

 

            Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke:

 

            Gemarkung Wallendorf, Flur 4:

 

27

28

29/2

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll durchgeführt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

25 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.