Sachverhalt:
Gemäß § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 26.04.2021
wird jährlich über die Höhe der Mittelveranschlagung für die einzelnen
Ortschaften im Zuge der Haushaltsplanung entschieden. Über den Schlüssel der
Berechnung der Zuweisungen für die Ortschaften ist ein Gemeinderatsbeschluss
erforderlich.
Für die Haushaltsplanung 2015 bis 2023 wurde durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse der im Beschlussvorschlag genannte Verteilerschlüssel für die Ortsbürgermeistermittel festgelegt. Dieser Verteilerschlüssel hat sich für die Mittelveranschlagung in den vergangenen Jahren bewährt. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat vorgeschlagen diesen Schlüssel für die Veranschlagung der Ortsbürgermeistermittel im Haushaltsplan 2024 zu übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
02.05.2023 den Verteilerschlüssel für die Ortsbürgermeistermittel im Haushalt
2024 wie folgt festzusetzen:
1. 30 % des Gesamtbudgets
als Festbetrag zu gleichen Anteilen für jeden Ortsteil,
2. 70 % des Gesamtbudgets prozentual aufgeteilt, entsprechend
der Einwohnerzahl der einzelnen Ortsteile zum Stichtag 31.12.2022.
3. Die Höhe des Gesamtbudgets der Ortsbürgermeistermittel wird
im Rahmen der Haushaltsdiskussion unter Berücksichtigung der aktuellen
Haushaltslage bestimmt.
4. Die Ortsbürgermeistermittel sind folgendem Verwendungszweck
vorbehalten:
- Repräsentationen
und Ehrungen
- Heimat-
und Kulturpflege
- Sportförderung.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
25 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
18 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
19 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.