TOP Ö 13: Öffentliche Widmung OT Schkopau (Eisenbahnstraße)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Weiß erläutert die Beschlussvorlage vom 15.11.2011.

 

Beschluss GR 19 / 204 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2011 gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. S. 856) die Widmung der Straße „Eisenbahnstraße“ als öffentliche Straße,

gelegen in Schkopau,

Gemarkung Schkopau,             Flur 2, Flurstück 448/000

                                                Flur 2, Flurstück 449/000 anteilig

                                                  

(siehe Auszug aus dem Liegenschaftskataster als Anlage).

Der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.