TOP Ö 11: Öffentliche Widmung OT Raßnitz (Am Gartenweg)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Weiß erläutert die Beschlussvorlage vom 15.11.2011.

 

Beschluss GR 19 / 202 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2011 gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. S. 856) die Widmung der Straße „Am Gartenweg“ als öffentliche Straße,

gelegen in Schkopau,

Gemarkung Raßnitz,    Flur 5, Flurstück  97/014

                                      Flur 5, Flurstück 101/007

                                      Flur 5, Flurstück 103/009

                                      Flur 5, Flurstück 119/021

                                      Flur 5, Flurstück 121/006

                                      Flur 5, Flurstück 103/015

                                      Flur 5, Flurstück 103/29

                                      Flur 5, Flurstück 101/017

                                     

(siehe Auszug aus dem Liegenschaftskataster als Anlage).

Der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung orts-

üblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.