Frau
Spaller informiert, dass die bestehende Vereinbarung zum 31.02.2012 endet. Ab
dem 01.01.2013 soll diese durch eine langfristige ersetzt werden. Frau Spaller
weist darauf hin, dass in der Vereinbarung im § 7 Nebenabreden der Pkt. 2 zu
streichen ist.
Beschluss
GR 18 / 199 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 08.11.2011
die Vereinbarung zur Erstattung der anteiligen Personal-, Bewirtschaftungs-,
Sach- und kalkulatorischen Kosten für die Grundschule einschließlich der
Schulturnhalle in Schkopau, Ortsteil Wallendorf (Luppe) gem. § 70 Abs. 4 i. V.
m. § 66 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen, sobald der Gemeinderat
den Haushaltsplan 2012 mit den notwendigen Investitionen für den Hortausbau beschlossen
hat.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
26
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
27 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.