TOP Ö 14: Vereinbarung zur Erstattung der anteiligen Personal-, Bewirtschaftungs-, Sach- und kalkulatorischen Kosten für die Grundschule einschließlich der Schulturnhalle in Schkopau, Ortsteil Wallendorf (Luppe)

Frau Spaller informiert, dass die bestehende Vereinbarung zum 31.02.2012 endet. Ab dem 01.01.2013 soll diese durch eine langfristige ersetzt werden. Frau Spaller weist darauf hin, dass in der Vereinbarung im § 7 Nebenabreden der Pkt. 2 zu streichen ist.

 

Beschluss GR 18 / 199 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 08.11.2011 die Vereinbarung zur Erstattung der anteiligen Personal-, Bewirtschaftungs-, Sach- und kalkulatorischen Kosten für die Grundschule einschließlich der Schulturnhalle in Schkopau, Ortsteil Wallendorf (Luppe) gem. § 70 Abs. 4 i. V. m. § 66 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen, sobald der Gemeinderat den Haushaltsplan 2012 mit den notwendigen Investitionen für den Hortausbau beschlossen hat.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

26 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.