Frau
Spaller erklärt, dass mit dieser Vereinbarung anteilig nach jetzigen Stand der
Schülerzahlen die Kosten berechnet werden können. Gleichzeitig wird hiermit der
Schulstandort im OT Wallendorf langfristig für 20 Jahre gesichert.
Herr
Eckl fragt, warum die Summe der Investitionen in Höhe von 480.700 in dem
Vertrag festgelegt werden muss.
Herr
Sachse antwortet, dass die Gemeinde je 1/20 pro Jahr an die Stadt Leuna
zurückzahlt und diese mit den übrigen Kosten verrechnet wird. Die genaue
Abrechnung erfolgt auf entstandene Kosten. Die Grundschule sowie der Hort im OT
Wallendorf sollen auf jeden Fall erhalten bleiben.
Herr
Trisch meint, dass man diese Summe als zinsgünstigen Kredit sehen kann, denn
die Zinstilgung ist gleich Null.
Herr
Albrecht sagt, dass er dieses als faires Angebot von Leuna sieht, denn Leuna
hat sicher auch noch andere Überlegungen. Leuna ist weiter daran interessiert,
seine Schüler in der Grundschule Wallendorf zu beschulen, und Schkopau hat
Interesse, den Schulstandort in Wallendorf zu erhalten.
Beschluss
GR 18 / 198 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 08.11.2011
die Vereinbarung zur Beteiligung an den Investitionskosten
(Investitionszuschuss) für die Grundschule und den Hort in Schkopau, Ortsteil
Wallendorf (Luppe).
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen, sobald der
Gemeinderat den Haushaltsplan 2012 mit den Investitionen i. H. v. 480.700
beschlossen hat.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
26
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
27 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.