TOP Ö 11: Entscheidung des Gemeinderates über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 09.10.2011

Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Schmidt, in der Funktion des Wahlleiters der Gemeinde Schkopau teilt mit, dass zu den Wahlen am 09.10.2011 und am 23.10.2011 keine Wahleinsprüche vorliegen.

 

Beschluss GR 18 / 196 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 08.11.2011 gemäß § 51 Absatz 1 KWG LSA die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Schkopau vom 09.10.2011, einschließlich der Stichwahl vom 23.10.2011.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

26 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  1

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist Herr Andrej Haufe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.