Herr
Schmidt, in der Funktion des Wahlleiters der Gemeinde Schkopau teilt mit, dass
zu den Wahlen am 09.10.2011 und am 23.10.2011 keine Wahleinsprüche vorliegen.
Beschluss
GR 18 / 196 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 08.11.2011
gemäß § 51 Absatz 1 KWG LSA die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der
Gemeinde Schkopau vom 09.10.2011, einschließlich der Stichwahl vom 23.10.2011.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
26
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
1 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist Herr
Andrej Haufe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.