TOP Ö 11: Festlegung der Ausnahmen zur Erhöhung der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen der Gemeinde Schkopau anlässlich der Implementierung des § 2b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023

Empfehlung:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 20.09.2022, die Ausnahmen von der Erhöhung der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen der Gemeinde Schkopau anlässlich der Implementierung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2023 zu zustimmen.

 

Bei diesen Einnahmen wird die Umsatzsteuer auf Basis der bisherigen Einnahmen abgeführt (Einnahmen abzgl. Umsatzsteuer):


Produkt-nummer

Produktbezeichnung

Sachkonto

Sachkontobezeichnung

Art der Leistung

211110

Grundschulen

44610000

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

Kopiergeld für Schüler

315100

Soziale Einrichtungen

44610000

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

Teilnehmerbeiträge für Seniorenveranstaltungen

126000

Brandschutz

44610000

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

Teilnehmerbeiträge für Zeltlager

365100

Kindertagesstätten

44610000

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

Einnahmen aus Veranstaltungen Kita (Trödelmarkt, Kuchenbasar)

366100

Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit

44610000

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen Jugendclubs

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

26 + Bürgermeister

davon anwesend:

14 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.