TOP Ö 14: Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.2 "Bereich südlich des Rattmannsdorfer Sees" OT Hohenweiden

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 20.09.2022, mit den zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.2 „Bereich südlich des Rattmannsdorfer Sees“ eingegangen Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen im beiliegenden Abwägungsprotokoll abzuwägen.

Das beiliegende Abwägungsprotokoll ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.2 „Bereich südlich des Rattmannsdorfer Sees“ in der Fassung vom Juli 2022 als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom Juli 2022 wird gebilligt.
  2. Das Bauamt wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.2 „Bereich südlich des Rattmannsdorfer Sees“ ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

26 + Bürgermeister

davon anwesend:

14 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.