TOP Ö 12: Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder in der Feuerwehr der Gemeinde Schkopau (Aufwandsentschädigungssatzung)

Sachverhalt:

 

Die Gemeinderatsfraktion der CDU / KFFS hat den Antrag gestellt, die „Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzleitung in der Feuerwehr der Gemeinde Schkopau (Entschädigungssatzung) vom 16.04.2018“ dahingehend zu überarbeiten, dass die Entschädigung, gemessen an der Wichtigkeit und der Verantwortung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Freiwilligen Feuerwehren zu erhöhen ist. Als Begründung wird ausgeführt, dass die aktuelle Entschädigungssatzung nicht mehr den Anforderungen zur Würdigung der ehrenamtlichen Mitglieder entspricht. Weiterhin ist, mittels Zulage, ein Anreiz zu schaffen, dass Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden und deren Einsatzbereitschaft erhalten bleibt.

 

Ergänzend hierzu wurde durch die Gemeinderatsfraktion Pro Bürger / Grüne / Linke der Antrag gestellt, dass die gewünschte Höhe der Aufwandsentschädigung benannt wurde.

 

  1. Einsatzkräfte sollen eine Aufwandsentschädigung von 10,00 EUR je aktiver Einsatzteilnahme erhalten.
  2. Für Brandsicherheitswachen bis 2 Stunden Einsatzzeit sollen Einsatzkräfte eine Aufwandsentschädigung von 10,00 EUR je Einsatz erhalten. Für Brandsicherheitswachen über 2 Stunden Einsatzzeit sollen die Einsatzkräfte zusätzlich 2,50 EUR je Stunde erhalten.
  3. Atemschutzgeräteträger sollen bei nachgewiesener Eignung (gültige G 26 und gültige Belastungsprobe) eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50,00 EUR pro Jahr erhalten.

 

Als Begründung wird ausgeführt, dass die bisherigen Diskussionen mit den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr das eindeutige Bild zeigen, dass die Mehrheit die von der CDU / KFFS – Fraktion initiierte Stärkung des Ehrenamtes für notwendig erachtet und dies ein erster Schritt dahin sein soll, die Wertschätzung des Gemeinderates für die Arbeit der Kameraden auszudrücken. Weiterhin erfüllen Atemschutzgeräteträger eine besondere Aufgabe im Brandschutz. Der persönliche Aufwand für die jährliche Bestätigung der Qualifikation ist hoch und soll damit honoriert werden.

 

Die Satzung wurde fachlich durch die Kommunalaufsicht geprüft, die ergänzenden Hinweise wurden eingearbeitet und mit Mail vom 15.02.2022 wurde die Freigabe durch die Kommunalaufsicht erteilt.

 

Die Satzung wurde sowohl mit der Gemeindewehrleitung als auch mit den Wehrleitern der Ortsfeuerwehren abgestimmt. In der letzten Sitzung der Wehrleiter am 30.03.2022 fand bezüglich der Satzung ein Votum statt, hier stimmten 8 der 10 anwesenden Vertreter für die aktuelle Fassung der Satzung.

 

Der Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr, Umwelt, Seen und Tourismus hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 für eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gestimmt.

 

          

 

 

 

Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2022 den Neubeschluss der Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder in der Feuerwehr der Gemeinde Schkopau (Aufwandsentschädigungssatzung) gemäß des gemeinsamen Antrages der Gemeinderatsfraktionen CDU / KFFS und Pro Bürger / Grüne / Linke und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ordnung, Feuerwehr, Umwelt, Seen und Tourismus vom 26.04.2022.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

26 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.