TOP Ö 8: Bestätigung der Jahresrechnung 2010 und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Schkopau gemäß § 170 (3) der GO LSA

Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Müller sagt, dass der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in der Sitzung am 15.09.2011 sich ausführlich mit der Jahresrechnung 2010 beschäftigte. Die Stellungnahme des Bürgermeisters liegt vor und es wurde eine ordentliche Haushaltsführung geführt. Der Ausschuss empfiehlt die Jahresrechnung 2010 zu bestätigen und den Bürgermeister zu entlasten.

 

Herr Eckl merkt an, dass jedes Jahr ein Rechnungsprüfungsbericht vorliegt, und das dieser sich von Jahr zu Jahr verbessert. Er ist der Meinung, dass verantwortungsvoll mit Entscheidungen umgegangen wird.

Er spricht seinen Dank für die gute Arbeit an die Verwaltung aus.

 

Herr Wanzek pflichtet Herrn Eckl bei und bedankt sich bei der Verwaltung.

Er merkt an, dass lt. Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 auf der Seite 16

die Feststellung zur „Prüfung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben“ sich der Gemeinderat nicht über die Entscheidung der Kämmerin hinwegsetzen darf.

 

Beschluss GR 17 / 192 / 2011

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 11.10.2011:

            1. Der Gemeinderat nimmt das im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom

                11.08.2011 festgestellte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde

    Schkopau für das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis.

            2. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 unter Einbeziehung

    der Abschlussbuchungen nach § 41 Abs. 3, Satz 2, GemHVO wie folgt fest:

 

                                                                        Summe Einnahmen                    Summe Ausgaben

Verwaltungshaushalt             21.472.853,44 €                         21.472.853,44 €        

Vermögenshaushalt                             4.283.464,78 €                          4.283.464,78  €

                Gesamthaushalt                                 25.756.318,22 €                         25.756.318,22 €

                                                                       ==================================

 

            3. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des

    Haushaltsjahres 2010 der Gemeinde Schkopau wird die Entlastung des Bürgermeisters          der Gemeinde Schkopau gemäß § 170 (3) der GO LSA erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  1

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist Herr Albrecht von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.