TOP Ö 10: Strom-Konzessionsvertrag für die Ortsteile Schkopau, Burgliebenau, Döllnitz, Ermlitz, Hohenweiden, Knapendorf, Lochau, Raßnitz und Wallendorf

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Frau Tiesler erklärt, dass die Gemeinde mit Beschluss vom 24.11.2009 den Abschluss eines Vertrages mit der Envia Mitteldeutsche Energie AG mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren für die Ortsteile Luppenau, Korbetha und Röglitz zugestimmt hat. Mit Beschluss vom 01.02.2011 zur Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Verkürzung der verbleibenden Laufzeiten der Verträge mit der enviaM Energie AG mit dem Ziel einen für alle Ortsteile einheitlichen Vertrag abzuschließen. Auch hier erfolgte die Ausschreibung im Bundesanzeiger. Es haben sich 3 Energieversorgungsunternehmen beworben: envia Mitteldeutsche Energie AG, Stadtwerke Merseburg GmbH und die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Auch hier wurden die drei Vertragsangebote verglichen. Die Vertragsangebote der Bewerber waren in vielen Punkten gleichwertig. Die wesentlichen Punkte aber, die für eine Vergabe an die envia Mitteldeutsche Energie AG sprechen, sind u. a., dass die envia Mitteldeutsche Energie AG im Vertragsangebot die für die Gemeinde Schkopau günstigste Folgekostenregelung angeboten hat, sowie die Tatsache, dass sie an die Gemeinde Schkopau Gewerbesteuern zahlt. Der vorliegende Entwurf des Strom-Konzessionsvertrages entspricht dem Musterkonzessionsvertrag Strom, welcher zwischen envia Mitteldeutsche Energie AG und dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt verhandelt wurde.

 

Frau Müller sagt, dass auch hier der Wirtschafts- und Finanzausschuss zugestimmt hat. Ausschlaggebende Kriterien sind die Rabatte und Folgekosten.

 

Herr Pötzsch macht einen Vorschlag zur Aufnahme einer Zusatzvereinbarung zum Strom-Konzessionsvertrag.

 

Wortlaut:

Aus der Prüfung der Unterlagen des Altvertrages aus 1991 lässt sich folgendes schlussfolgern:

 

Unabhängig von üblicher Verfahrensweise sollte sich die Gemeinde eine Zusage im Zusammenhang mit dem Neuabschluss sichern, welche ähnlich schon in einem Beibrief zum Vertrag von 1991 enthalten war. Insbesondere hinsichtlich der Unternehmensstrukturentwicklung (jetzt enviaM, enviaNETZ, enviaNetzservice) und der eventuell wirtschaftlich unterschiedlichen Rahmenbedingungen erscheint das sinnvoll.

 

„Im Rahmen von Netzbaumaßnahmen (Verkabelungen) ist enviaM bereit, auf Wunsch der Gemeinde Kabel für Straßenbeleuchtung mit zu verlegen. Die Material und Verlegekosten trägt die Gemeinde.“

 

Andere Regelungen und Zusätze aus dem Vertragsabschluss von 1991 sind weitestgehend im neuen Vertrag enthalten und hinsichtlich der Folgekostenregelung sogar günstiger.

 

Dr. Riedel von der enviaM äußert sich, dass so eine Zusatzvereinbarung sinngemäß mit aufgenommen werden kann.

 

Beschluss GR 17 / 194 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau stimmt in seiner Sitzung am 11.10.2011 dem vorliegenden Entwurf des Strom-Konzessionsvertrages zur Umsetzung als Vertrag mit der envia Mitteldeutsche Energie AG zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, den neuen Vertrag und die Zusatzvereinbarung mit der envia Mitteldeutsche Energie AG zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  5

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.