Frau Tiesler erklärt, dass die Gemeinde mit
Beschluss vom 24.11.2009 den Abschluss eines Vertrages mit der Envia
Mitteldeutsche Energie AG mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren für die
Ortsteile Luppenau, Korbetha und Röglitz zugestimmt hat. Mit Beschluss vom
01.02.2011 zur Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Verkürzung der
verbleibenden Laufzeiten der Verträge mit der enviaM Energie AG mit dem Ziel
einen für alle Ortsteile einheitlichen Vertrag abzuschließen. Auch hier
erfolgte die Ausschreibung im Bundesanzeiger. Es haben sich 3 Energieversorgungsunternehmen
beworben: envia Mitteldeutsche Energie AG, Stadtwerke Merseburg GmbH und die
Energieversorgung Halle Netz GmbH. Auch hier wurden die drei Vertragsangebote
verglichen. Die Vertragsangebote der Bewerber waren in vielen Punkten
gleichwertig. Die wesentlichen Punkte aber, die für eine Vergabe an die envia
Mitteldeutsche Energie AG sprechen, sind u. a., dass die envia Mitteldeutsche
Energie AG im Vertragsangebot die für die Gemeinde Schkopau günstigste
Folgekostenregelung angeboten hat, sowie die Tatsache, dass sie an die Gemeinde
Schkopau Gewerbesteuern zahlt. Der vorliegende Entwurf des
Strom-Konzessionsvertrages entspricht dem Musterkonzessionsvertrag Strom,
welcher zwischen envia Mitteldeutsche Energie AG und dem Städte- und
Gemeindebund Sachsen-Anhalt verhandelt wurde.
Frau Müller sagt, dass auch hier der
Wirtschafts- und Finanzausschuss zugestimmt hat. Ausschlaggebende Kriterien
sind die Rabatte und Folgekosten.
Herr Pötzsch macht einen Vorschlag zur Aufnahme
einer Zusatzvereinbarung zum Strom-Konzessionsvertrag.
Wortlaut:
Aus der Prüfung der Unterlagen des Altvertrages
aus 1991 lässt sich folgendes schlussfolgern:
Unabhängig von üblicher Verfahrensweise sollte
sich die Gemeinde eine Zusage im Zusammenhang mit dem Neuabschluss sichern,
welche ähnlich schon in einem Beibrief zum Vertrag von 1991 enthalten war.
Insbesondere hinsichtlich der Unternehmensstrukturentwicklung (jetzt enviaM,
enviaNETZ, enviaNetzservice) und der eventuell wirtschaftlich unterschiedlichen
Rahmenbedingungen erscheint das sinnvoll.
Im Rahmen von Netzbaumaßnahmen (Verkabelungen)
ist enviaM bereit, auf Wunsch der Gemeinde Kabel für Straßenbeleuchtung mit zu
verlegen. Die Material und Verlegekosten trägt die Gemeinde.
Andere Regelungen und Zusätze aus dem
Vertragsabschluss von 1991 sind weitestgehend im neuen Vertrag enthalten und
hinsichtlich der Folgekostenregelung sogar günstiger.
Dr. Riedel von der enviaM äußert sich, dass so
eine Zusatzvereinbarung sinngemäß mit aufgenommen werden kann.
Beschluss
GR 17 / 194 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau stimmt in seiner Sitzung am 11.10.2011 dem
vorliegenden Entwurf des Strom-Konzessionsvertrages zur Umsetzung als Vertrag
mit der envia Mitteldeutsche Energie AG zu. Der Bürgermeister wird beauftragt,
den neuen Vertrag und die Zusatzvereinbarung mit der envia Mitteldeutsche
Energie AG zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
23
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
19 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
5 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.