Herr Weiß informiert, dass auf der angegebenen
Fläche eine Lagerhalle als Zwischenlager für Dämmstoffherstellung errichtet
werden soll. Der Bau- und Planungsausschuss hat diesem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss
GR 17 / 195 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.10.2011
die Aufstellung der zweiten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1
Industriestandort Schkopau.
Die Änderung soll im
vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Demnach soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr.
1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, da sich die
Aufstellung der zweiten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans nicht
wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
Weiterhin soll i.S.d. §
13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
23
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.