TOP Ö 11: Aufstellungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des B-Plans Nr. 3.1 "Industriestandort Schkopau"

Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Weiß informiert, dass auf der angegebenen Fläche eine Lagerhalle als Zwischenlager für Dämmstoffherstellung errichtet werden soll. Der Bau- und Planungsausschuss hat diesem Vorhaben zugestimmt.

 

Beschluss GR 17 / 195 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.10.2011 die Aufstellung der zweiten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“.

Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Demnach soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, da sich die Aufstellung der zweiten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.

Weiterhin soll i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.