TOP Ö 11: Entwurfs- und Offenlagebeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 "Am Felde" Gemeinde Schkopau, Ortsteil Lochau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 „Am Felde“ im OT Lochau wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Schkopau am 03.12.2019 (Beschluss-Nr. GR 04/047/2019) gefasst.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt im Norden von Lochau. Es befindet sich nördlich der Hauptstraße und wird durch die Straße „Alte Gröberssche Straße“ erschlossen.

 

Die Ziele des Bebauungsplans wurden umgesetzt. Auf der Fläche wurden zwei Garagen sowie Nebenanlagen errichtet. Die verbleibende Fläche stellt sich als Grünfläche dar.

Die Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 9 „Am Felde“ werden durch die Gemeinde Schkopau zukünftig nicht mehr verfolgt. Es ist deshalb beabsichtigt, den Bebauungsplan aufzuheben.

 

Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB ist auch für die Aufhebung von Bebauungsplänen ein Regelverfahren durchzuführen. Insofern muss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB erarbeitet werden. 

Die Planungskosten werden vollständig vom Investor getragen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.11.2021 den Vorentwurf der Begründung und den Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 „Am Felde“ im OT Lochau.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt weiterhin die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Information zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Schkopau.

 

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung – aufzufordern.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.