Sachverhalt:
Mit Datum vom
20.07.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt
wird, ein geeignetes Grundstück in der Ortschaft Ermlitz für den zukünftigen
Bau einer Kindereinrichtung zu sichern (GR 17/157/2021).
Daraufhin wurde
seitens der Verwaltung für die Flurstücke, welche im Grundbuch von Ermlitz als
Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Gemeinde Ermlitz, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Kontakt aufgenommen, da dieser die Grundstücke im Wege der Zuordnung als
treuhänderisches Finanzvermögen zustehen.
Die Bundesanstalt
ist bereit, die Grundstücke für den Bau einer Kindereinrichtung gegen Zahlung
eines Ausgleichsbetrages in Höhe von 134.015,00 Euro zugunsten der Gemeinde
Schkopau zuordnen zu lassen.
Dazu wurde der
Gemeinde Schkopau die in der Anlage 1 angefügte Zuordnungsvereinbarung
angeboten.
Gemäß § 4 Nr.4 der
Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau entscheidet der Gemeinderat über
Rechtsgeschäfte i.S.v. § 45 Abs. 2 Nr.10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen Anhalt (KVG LSA), wenn der Vermögenswert 50.000 Euro übersteigt.
Seitens der
Verwaltung wurde die Eignung der Grundstücke für die Errichtung einer
Kindereinrichtung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Das Gesamtareal
befindet sich an einer öffentlichen Straße.
Die Grundstücke
weisen eine Gesamtfläche von 3.829 m² auf.
Für eine
2-geschossige Einrichtung mit ca. 120 Betreuungsplätzen werden ca. 600 m²
Grundfläche benötigt.
Die Außenspielfläche
muss mindestens 1.200 m² betragen.
Real nutzbar sind
auf Grund der Hanglage im südlichen Bereich ca. 2.600 m².
Nebennutzflächen für
zu schaffende Parkplätze stehen auf dem Gelände der benachbarten Feuerwehr zur
Verfügung.
Somit besitzt das
Gesamtareal die notwendige Größe, um eine Einrichtung errichten zu können.
Weitere Faktoren
wurden nicht geprüft.
Da in absehbarer
Zeit in der Ortschaft Ermlitz keine weiteren geeigneten Grundstücke, welche zum
aktuellen Bodenrichtwert von 35,00 Euro/m² in Betracht gezogen werden könnten,
wird seitens der Verwaltung empfohlen die Zuordnungsvereinbarung abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.11.2021 der Unterzeichnung
der Zuordnungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
durch den
Bürgermeister Herrn Ringling zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
24 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
2 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.