TOP Ö 13: Unterzeichnung der Zuordnungsvereinbarung für Grundstücke in der Ortschaft Ermlitz

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 20.07.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, ein geeignetes Grundstück in der Ortschaft Ermlitz für den zukünftigen Bau einer Kindereinrichtung zu sichern (GR 17/157/2021).

Daraufhin wurde seitens der Verwaltung für die Flurstücke, welche im Grundbuch von Ermlitz als Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Gemeinde Ermlitz,  mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Kontakt aufgenommen, da dieser die Grundstücke im Wege der Zuordnung als treuhänderisches Finanzvermögen zustehen.

 

Die Bundesanstalt ist bereit, die Grundstücke für den Bau einer Kindereinrichtung gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrages in Höhe von 134.015,00 Euro zugunsten der Gemeinde Schkopau zuordnen zu lassen.

 

Dazu wurde der Gemeinde Schkopau die in der Anlage 1 angefügte Zuordnungsvereinbarung angeboten.

Gemäß § 4 Nr.4 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau entscheidet der Gemeinderat über Rechtsgeschäfte i.S.v. § 45 Abs. 2 Nr.10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA), wenn der Vermögenswert 50.000 Euro übersteigt.

 

Seitens der Verwaltung wurde die Eignung der Grundstücke für die Errichtung einer Kindereinrichtung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Das Gesamtareal befindet sich an einer öffentlichen Straße.

 

Die Grundstücke weisen eine Gesamtfläche von 3.829 m² auf.

 

Für eine 2-geschossige Einrichtung mit ca. 120 Betreuungsplätzen werden ca. 600 m² Grundfläche benötigt.

 

Die Außenspielfläche muss mindestens 1.200 m² betragen.

 

Real nutzbar sind auf Grund der Hanglage im südlichen Bereich ca. 2.600 m².

 

Nebennutzflächen für zu schaffende Parkplätze stehen auf dem Gelände der benachbarten Feuerwehr zur Verfügung.

 

Somit besitzt das Gesamtareal die notwendige Größe, um eine Einrichtung errichten zu können.

 

Weitere Faktoren wurden nicht geprüft.

 

Da in absehbarer Zeit in der Ortschaft Ermlitz keine weiteren geeigneten Grundstücke, welche zum aktuellen Bodenrichtwert von 35,00 Euro/m² in Betracht gezogen werden könnten, wird seitens der Verwaltung empfohlen die Zuordnungsvereinbarung abzuschließen.

 

 

     

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.11.2021 der Unterzeichnung der Zuordnungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

durch den Bürgermeister Herrn Ringling zuzustimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.