TOP Ö 15: Einsatz eines privaten Wachdienstes am Wallendorfer und Raßnitzer See sowie an der Kiesgrube Hohenweiden

Berichterstatter: Tino Schneider

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 

Sachverhalt:

 

Aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres sowie der letzten Tage ist es zwingend erforderlich den Raßnitzer- und Wallendorfer See sowie die Kießgrube Hohenweiden durch ein Wachschutzunternehmen bestreifen zu lassen. Fast täglich gibt es Beschwerden von Anwohnern über ruhestörenden Lärm, offenen Feuern und weiteren Sachverhalten in den Abendstunden (zwischen 18-24 Uhr). Auch in Hinblick auf Gefahren durch alkoholisierte, z.T. gewaltbereite Personen ist es nicht möglich derartige Dienste durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchzuführen. Auf den Weg zwischen den Wallendorfer See nach in Richtung Hohenweiden wäre es auch möglich den Bereich des Jugendclubs Lochau zu kontrollieren.

 

Derzeit liegen noch keine Angebote vor. Gemäß Verordnung über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A — Ausgabe 2019 — zur Ankurbelung der Wirtschaft wegen der SARS-CoV-2-Pandemie (Auftragswerteverordnung — AwVO) vorn 10. Dezember 2020

kann eine „Freihändige Vergabe“ stattfinden. 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 20.07.2021 die Verwaltung zu beauftragen ein privates Wachschutzunternehmen mit der Bestreifung der Wallendorfer und Raßnitzer Seen sowie der Kießgrube Hohenweiden in den Monaten Juli-September 2021 zu engagieren.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltung:

2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.